Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung besteht vor Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. bevor wir für Sie tätig werden (z. B. vor der Besichtigung einer Immobilie oder dem Abschluss eines Maklervertrages).
Nach § 11 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Wir benötigen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Hieraus müssen Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Meldeanschrift hervorgehen.
Handelt der Kunde in Vertretung einer juristischen Person, benötigen wir einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (oder einem vergleichbaren Register) sowie die Ausweisdokumente der wirtschaftlich Berechtigten bzw. der Vertretungsberechtigten.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die erhobenen Daten und Kopien fünf Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrung erfolgt selbstverständlich unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben.