Grundstück verkaufen in Erlangen

Maximale Wertschöpfung durch Baurecht & lokale Marktkenntnis

Bauland & Projektentwicklung
Grundstück verkaufen in Erlangen

"Ein Grundstück ist immer so viel wert wie das, was in Zukunft rechtssicher darauf gebaut werden darf."

Bodenrichtwert vs. Reales Baupotenzial

Erlangen gehört mit seiner starken Wirtschaftskraft und Universität zu den begehrtesten Immobilienmärkten Bayerns. Bauland ist extrem knapp, was Eigentümern eine erstklassige Ausgangslage für den Verkauf verschafft. Ob Baulücke, großes Gartengrundstück oder Altbestand zum Abriss: Die Nachfrage ist konstant hoch.

Der amtliche Bodenrichtwert bietet dabei nur eine grobe Orientierung. Der wahre Marktwert hängt maßgeblich von der Bebaubarkeit (B-Plan oder § 34 BauGB), der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Erschließung ab. Wir heben dieses Potenzial gezielt für Sie.

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Wer kauft Ihr Grundstück in Erlangen?

Je nach Lage und Größe kommen private Bauherren oder professionelle Bauträger infrage:

Einfamilienhaus

Private Bauherren

Ideal für kleinere und mittlere Grundstücke (400–800 m²) in gewachsenen Wohnlagen. Private Bauherren entscheiden oft emotional und zahlen für ihr Traum-Einfamilienhaus Höchstpreise.

Mehrfamilienhäuser

Bauträger & Projektentwickler

Suchen größere Grundstücke oder Parzellen mit Altbestand für Doppelhäuser, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser. Hier zählt die maximale Quadratmeter-Ausnutzung.

In 4 Schritten zum erfolgreichen Abschluss

01

Baurechts-Prüfung

Einsicht in Bebauungsplan, Altlastenkataster und Erschließungsstatus.

02

Potenzial-Optimierung

Erarbeitung von Bebauungsszenarien oder einer Bauvoranfrage.

03

Diskrete Bieterphase

Gezielte Ansprache bonitätsgeprüfter Bauträger oder Privatinvestoren.

04

Notarielle Beurkundung

Absicherung des Verkäufers vor nachträglichen Rücktrittsvorbehalten.

Bebaubarkeit nach § 34 BauGB & Maximierung der Geschossfläche

Viele Grundstücke im Stadtgebiet von Erlangen liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sondern unterliegen dem § 34 BauGB. Das bedeutet: Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Für Eigentümer birgt dies enormes finanzielles Potenzial: Oft lässt sich durch eine geschickte Bauvoranfrage bei der Bauordnungsbehörde Erlangen klären, ob statt eines einfachen Einfamilienhauses auch ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten genehmigungsfähig ist. Bauträger zahlen für solche Grundstücke ein Vielfaches des reinen Bodenrichtwerts.

  • Analyse von Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Prüfung möglicher Grundstücksteilungen zur separaten Verwertung
  • Abklärung von Altlastenkataster und Erschließungsbeiträgen
Architektur & Bebauungsanalyse für Grundstücke in Erlangen

Drei Hebel für den besten Grundstückspreis

Bauvoranfrage nutzen

Ein rechtssicherer Vorbescheid nimmt dem Käufer das Genehmigungsrisiko und steigert den Grundstückswert erheblich.

Teilungsmöglichkeiten prüfen

Große Grundstücke lassen sich oft parzellieren und in Einzelstücken mit höherem Gesamterlös veräußern.

Altbestand richtig bewerten

Ein Abrisshaus mindert den Wert nicht zwingend, wenn das Baurecht für eine deutlich größere Neubebauung genutzt werden kann.

Vier Kernkompetenzen beim Grundstücksverkauf

Bebaubarkeitsprüfung

Sichtung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplans oder Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB zur Ermittlung des maximal realisierbaren Bauvolumens.

Grundstücksteilung

Teilung großer Gartengrundstücke in lukrative Neubauparzellen inklusive Koordination von Vermessungsamt und Erschließungsleitungen.

Erschließung & Lasten

Prüfung von Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster sowie Klärung von Wegerechten und Leitungsrechten im Grundbuch.

Strukturiertes Bieterverfahren

Gezielte Ansprache bonitätsgeprüfter Bauträger im Wettbewerb, um den maximalen Kaufpreis für Ihr Areal zu erzielen.

Baurecht, Bodenrichtwerte & Projektentwicklung

Wie Sie durch geschickte baurechtliche Prüfung und Bauträgeransprache das volle Potenzial Ihres Grundstücks heben.

Baurechtliche Grundlagen: Was darf auf Ihrem Grundstück gebaut werden?

Der Wert eines Baugrundstücks in Erlangen bemisst sich primär an der baulichen Nutzbarkeit. Ein 800 m² großes Grundstück, auf dem lediglich ein kleines Einfamilienhaus errichtet werden darf, hat einen völlig anderen Marktwert als ein 800 m² Areal, auf dem ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage genehmigungsfähig ist. Hierbei unterscheiden die Baubehörden drei zentrale Rechtslagen:

  • Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB): Existiert für das Gebiet ein rechtskräftiger B-Plan der Stadt Erlangen, regelt dieser exakt die Art der baulichen Nutzung (z. B. reines Wohngebiet WR), das Maß der Nutzung (Grundflächenzahl GRZ, Geschossflächenzahl GFZ), die zulässige Dachform und die maximale Anzahl der Vollgeschosse.
  • Innenbereich ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB): Gibt es keinen Bebauungsplan, muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hier schlummert oft enormes Wertsteigerungspotenzial: Wenn in der Nachbarschaft bereits dreigeschossige Mehrfamilienhäuser stehen, kann auch für Ihr Grundstück eine deutlich intensivere Bebauung durchgesetzt werden.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Grundstücke außerhalb zusammenhängender Ortsteile dürfen grundsätzlich nicht bebaut werden (außer bei privilegierten land- oder forstwirtschaftlichen Vorhaben). Hier handelt es sich meist um Gartenland, Wiesen oder Bauerwartungsland mit gänzlich anderer Bewertung.

Die Hebel zur Wertsteigerung vor dem Verkauf

Bevor Sie ein Grundstück vorschnell veräußern, sollten folgende Hebel geprüft werden:

  • Die Bauvoranfrage (Bauvorbescheid): Bauträger und Projektentwickler scheuen Genehmigungsrisiken. Liegt vor dem Verkauf bereits ein rechtsverbindlicher, positiver Bauvorbescheid der Stadt Erlangen vor, der beispielsweise den Bau eines 4-Familienhauses schwarz auf weiß genehmigt, steigt die Zahlungsbereitschaft der Investoren oft um 15 bis 25 Prozent!
  • Grundstücksteilung (Parzellierung): Haben Sie ein sehr tiefes oder breites Grundstück (z. B. 1.200 m²)? Oft lässt sich das Grundstück in zwei oder drei separate Bauparzellen aufteilen. Der Verkauf von zwei Grundstücken à 600 m² an private Bauherren erzielt in der Summe fast immer einen signifikant höheren Gesamterlös als der Verkauf eines einzelnen Großgrundstücks an einen gewerblichen Aufkäufer.
  • Klärung von Altlasten und Leitungsrechten: Ein Negativattest aus dem Altlastenkataster und die Prüfung von Dienstbarkeiten (z. B. unterirdische Kanäle oder Stromtrassen) schaffen absolute Planungssicherheit und verhindern nachträgliche Preisnachverhandlungen.

Verkauf an Privat oder Bauträger: Wer zahlt mehr?

Private Bauherren entscheiden hochgradig emotional: Sie suchen die Traumlage für ihr individuelles Eigenheim und sind bereit, für ein perfektes Baugrundstück in beliebten Stadtteilen wie Sieglitzhof, Tennenlohe oder Spardorf Liebhaberpreise zu zahlen. Professionelle Bauträger hingegen rechnen streng kalkulatorisch: Baukosten, Finanzierungszinsen und geforderte Gewinnmarge bestimmen den maximalen Ankaufspreis. Bei größeren Grundstücken, die sich für Mehrfamilienhäuser oder Reihenhauszeilen eignen, sind Bauträger jedoch die einzigen Abnehmer, die das Projekt wirtschaftlich stemmen können. Wir verhandeln mit unserem bewährten Bauträger-Netzwerk auf Augenhöhe und sichern Ihnen den besten Preis.

Erlanger Grundstücksmarkt und Bodenrichtwertzonen

Bodenrichtwertzonen in Erlangen: Die Stadtteile im Detail

Der Grundstücksmarkt in Erlangen weist erhebliche Preisspannen zwischen den einzelnen Stadtteilen auf. Während Spitzenlagen am Burgberg oder in ausgewählten Quartieren von Sieglitzhof und dem Röthelheimpark historische Höchstwerte für Baugrund erzielen, bieten Lagen in Alterlangen, Büchenbach oder Frauenaurach attraktive Renditen für bezahlbaren Geschosswohnungsbau.

Als lokaler Makler analysieren wir für Ihr Grundstück nicht nur die Bodenrichtwertkarte des Erlanger Gutachterausschusses, sondern gleichen die Daten mit den real erzielten Transaktionspreisen der letzten zwölf Monate ab. Dies schützt Sie davor, Ihr Bauland unter Wert an findige Investoren abzugeben.

  • Burgberg & Meilwald: Höchste Exklusivität für Villenanwesen und Luxus-Einfamilienhäuser.
  • Sieglitzhof & Röthelheimpark: Begehrte urbane Lagen für Doppelhäuser und hochwertige Stadtwohnungen.
  • Büchenbach & Alterlangen: Hohe Nachfrage von Familien nach bezahlbaren Bauplätzen mit Garten.

Grundstücke mit Altbestand: Sanierung vs. Abriss und Neubau

Strategische Entscheidung

Sanierung vs. Abbruch & Neubau

Viele der interessantesten Baugrundstücke in Erlangen sind heute nicht unbebaut, sondern mit in die Jahre gekommenen Siedlungshäusern, Bungalows aus den 1960er-Jahren oder ehemaligen Werkstattgebäuden bestanden. Für Eigentümer stellt sich in dieser Situation die entscheidende strategische Frage: Soll die Immobilie als sanierungsbedürftiges Wohnhaus an private Käufer veräußert werden, oder erzielt man als reines Abbruch- und Neubaugrundstück einen deutlich höheren Erlös?

Die Antwort liegt in der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit: Ein Altbestand auf einem 900 m² großen Grundstück bindet oft nur eine Wohnfläche von 120 m². Lässt das Baurecht nach § 34 BauGB oder Bebauungsplan jedoch den Bau von zwei modernen Doppelhaushälften oder einem Mehrfamilienhaus mit 450 m² Gesamtwohnfläche zu, übersteigt der reine Grundstückswert abzüglich der Abrisskosten den Erlös eines Hausverkaufs bei Weitem. Wir berechnen für Sie beide Szenarien auf den Euro genau.

Baurecht & Vorbereitung

Kalkulation & Bauträger-Exposé

Dabei kalkulieren wir die Abbruchkosten (inklusive Schadstoffscreening für Asbest oder künstliche Mineralfasern), prüfen die bestehenden Versorgungsanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom, Glasfaser) und bereiten ein baurechtliches Exposé vor, das Bauträgern eine verlässliche Kalkulationsgrundlage liefert.

Die 6 wichtigsten Unterlagen für den Grundstücksverkauf

Amtlicher Grundbuchauszug
Nachweis der Eigentumsverhältnisse sowie bestehender Wegerechte, Leitungsrechte oder Grunddienstbarkeiten.
Flurkarte / Katasterauszug
Maßstabsgetreue Darstellung der Flurstücksgrenzen und Nachbarparzellen.
Bebauungsplan / FNP-Auszug
Klärung von Geschossigkeit, Dachform, überbaubarer Grundstücksfläche und Baugrenzen.
Baulastenverzeichnis-Auszug
Bescheinigung der Stadt Erlangen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
Erschließungsbeitragsbescheid
Amtlicher Nachweis, dass alle kommunalen Abgaben für Straßenbau und Kanal bezahlt sind.
Altlastenauskunft
Bestätigung des Umweltamtes über das Nichtvorliegen schädlicher Bodenverunreinigungen.

Das strukturierte Bieterverfahren: Maximalpreis im Wettbewerb

Wettbewerb für Erlanger Spitzenlagen

Gerade bei Grundstücken mit erheblichem Entwicklungspotenzial oder in absoluten Spitzenlagen von Erlangen stößt die klassische Festpreisvermarktung oft an ihre Grenzen. Setzt man den Angebotspreis zu niedrig an, verschenkt man beträchtliches Vermögen. Setzt man ihn zu hoch an, meiden professionelle Projektentwickler das Objekt. Die ideale Lösung ist ein mehrstufiges, strukturiertes Bieterverfahren.

Schritt 1

Projektierungs-Dossier

Dabei erstellen wir zunächst ein lückenloses Projektierungs-Dossier mit allen baurechtlichen Kennziffern, Baugrundanalysen und Erschließungsdaten. Dieses Dossier stellen wir verifizierten Bauträgern, Family Offices und privaten Bauherren unter strengen Vertraulichkeitsvereinbarungen zur Verfügung. Innerhalb einer fest definierten Frist geben alle Interessenten verbindliche Kaufangebote samt Finanzierungsnachweis ab.

Schritt 2

Volle Entscheidungshoheit

Als Eigentümer behalten Sie jederzeit die volle Entscheidungshoheit: Sie sind nicht verpflichtet, an den Meistbietenden zu verkaufen, sondern wählen den Partner, der das beste Gesamtkonzept aus Bonität, zügiger notarieller Abwicklung und Kaufpreis bietet. Unsere Erfahrung zeigt, dass durch diesen transparenten Wettbewerb Verkaufserlöse erzielt werden, die 15 bis 25 Prozent über den Schätzungen des Gutachterausschusses liegen.

Schritt 3

Notarielle Absicherung

Im notariellen Kaufvertrag achten wir zudem penibel darauf, dass Bauträger keine unzumutbaren Risiken auf Sie abwälzen: Aufschiebende Bedingungen werden auf ein Minimum begrenzt, und für fällige Kaufpreisraten fordern wir unkündbare Bankbürgschaften deutscher Kreditinstitute.

Rechtssicherheit: Haftungsausschluss & Altlastenauskunft

Ein oft unterschätztes Risiko beim Grundstücksverkauf in Erlangen betrifft die Beschaffenheit des Untergrunds. Nach deutschem Kaufvertragsrecht gilt zwar regelmäßig ein Haftungsausschluss für Sachmängel („gekauft wie besichtigt“), dieser greift jedoch nicht bei arglistigem Verschweigen bekannter Vorschäden. War das Grundstück früher gewerblich genutzt oder befanden sich darauf Alttanks, Auffüllungen oder schadstoffhaltiges Material, haftet der Verkäufer unter Umständen noch Jahre nach der Beurkundung.

Um Sie vor unkalkulierbaren Regressansprüchen zu schützen, fordern wir vorab die offizielle Auskunft aus dem Altlastenkataster der Stadt Erlangen an. Liegt ein lückenloses Gutachten vor, entfallen spätere Preisforderungen der Käufer und der Notarvertrag kann für Sie vollkommen haftungsfrei beurkundet werden.

Fragen zum Grundstücksverkauf in Erlangen

Hier beantworten wir die zentralen Fragen, die uns Eigentümer beim Verkauf von Grundstücken, Baulücken und projektierbaren Arealen in Erlangen und Umgebung am häufigsten stellen. Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Klarheit und Entscheidungssicherheit für Ihre Immobilie zu bieten.

Wie unterscheidet sich der reale Marktpreis vom Bodenrichtwert? +

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert aus vergangenen Verkäufen. Der tatsächliche Marktpreis weicht oft deutlich nach oben ab, wenn das Baurecht eine hohe Geschossfläche (GFZ) erlaubt, eine Teilung möglich ist oder die Mikrolage in Erlangen besonders begehrt ist.

Lohnt sich eine Bauvoranfrage vor dem Grundstücksverkauf? +

Ja, in vielen Fällen absolut. Eine verbindliche Bauvoranfrage schafft Planungssicherheit für Käufer und Bauträger. Sie beseitigt Baugenehmigungsrisiken und rechtfertigt nachweisbar höhere Kaufpreisangebote.

Muss ich als Verkäufer die Erschließungskosten tragen? +

In der Regel haftet der Verkäufer für Erschließungsbeiträge, die bis zum Tag der notariellen Beurkundung bereits baulich hergestellt und abgerechnet wurden. Künftige Erschließungsmaßnahmen übernimmt der Käufer. Wir fordern dazu eine amtliche Bescheinigung der Stadt Erlangen an.

Kann ich auch ein Teilgrundstück meines Gartens verkaufen? +

Ja. Durch eine katasteramtliche Zerlegung kann ein ungenutzter Gartenbereich als eigenständiges Baugrundstück veräußert werden. Wir prüfen vorab die Zufahrtsrechte, Mindestgrundstücksgrößen und Abstandsflächen.

Fällt beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer an? +

Wenn Sie das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb veräußern, unterliegt der Gewinn nach § 23 EStG Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist der Gewinn vollständig steuerfrei. Die Ausnahme der Eigennutzung greift bei unbebauten Grundstücken nicht.

Wie läuft der Verkauf an einen Bauträger konkret ab? +

Bauträger prüfen das Grundstück baurechtlich und wirtschaftlich sehr genau. Der Kaufvertrag wird häufig mit aufschiebenden Bedingungen (z. B. Erteilung des Bauvorbescheids) oder als Optionsvertrag gestaltet. Wir sichern Sie notariell so ab, dass Sie kein Entwicklungsrisiko tragen.

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