Selbstbestimmt, ohne Zeitdruck & mit persönlicher Begleitung
"Das Haus wird zu groß, die Treppen zur Last: Wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt in aller Ruhe und Sicherheit zu gehen."
Wenn die Kinder längst ausgezogen sind, fühlen sich viele Einfamilienhäuser plötzlich leer an. Was früher Lebensmittelpunkt war, wird mit den Jahren oft zur Belastung: Treppensteigen, die Pflege eines großen Gartens oder anstehende energetische Sanierungsmaßnahmen kosten Kraft und Geld.
Der Verkauf des Hauses im Alter ist kein Aufgeben, sondern ein bewusster Schritt in mehr Lebensqualität und Barrierefreiheit. Wir begleiten Sie in Ihrem eigenen Tempo, binden auf Wunsch Ihre Familie ein und sorgen dafür, dass Sie vor dem Auszug bereits das perfekte neue Domizil gefunden haben.
Ruhiges Erstgespräch vereinbarenNicht immer muss sofort umgezogen werden. Wir prüfen gemeinsam, welches Modell zu Ihren Wünschen passt:
Der klassische Weg: Sie verkaufen das Haus zum Bestpreis und erwerben eine moderne, barrierefreie Eigentumswohnung mit Aufzug oder mieten sich flexibel ein. Das freiwerdende Kapital verschafft finanzielle Unabhängigkeit.
Sie verkaufen die Immobilie, behalten sich aber ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch vor. So bleiben Sie in Ihren vier Wänden wohnen und können das gebundene Immobilienvermögen bereits zu Lebzeiten nutzen.
Ruhige Bestandsaufnahme Ihrer Wünsche, Sorgen und Zeitpläne.
Ermittlung des realen Marktwertes für Ihre finanzielle Planungssicherheit.
Wir finden vorab Ihre barrierefreie Wunschwohnung in Erlangen.
Organisation von Entrümpelung, Handwerkern und stressfreiem Übergang.
Für viele Senioren in Erlangen ist das eigene Haus voller Erinnerungen. Doch mit den Jahren werden die vielen Treppenstufen, das große Grundstück und die ständigen Reparaturen an Heizung oder Dach zu einer spürbaren Belastung. Ein Verkauf bedeutet heute keineswegs, dass Sie Ihr vertrautes Umfeld sofort verlassen müssen.
Mit intelligenten Verrentungsmodellen, einem lebenslangen Wohnungsrecht nach § 1093 BGB oder einem umfassenden Nießbrauch (§ 1030 BGB) wandeln Sie das im Haus gebundene Vermögen in bare Liquidität um, während Sie mietfrei oder zu fairen Konditionen wohnen bleiben. Sämtliche Pflichten für teure energetische Modernisierungen übernimmt der Käufer.
Sie bestimmen das Tempo. Es gibt keine voreiligen Besichtigungen, solange Sie sich nicht zu 100 % sicher sind.
Auf Ihren Wunsch hin binden wir Ihre Kinder oder Vertrauenspersonen transparent in alle Schritte ein.
Wir fordern alle Behördenunterlagen, Grundrisse und Energieausweise eigenständig für Sie an.
Verkauf mit Rückmietung, Nießbrauch, Leibrente oder der Umzug in eine barrierefreie Traumwohnung in Erlangen.
Für viele Menschen im Ruhestand wird das vertraute Zuhause zur Herausforderung: Das Treppensteigen ins Obergeschoss fällt schwer, das Reinigen von 180 m² Wohnfläche kostet zu viel Kraft, und die Gartenpflege wächst einem über den Kopf. Hinzu kommt der finanzielle Druck: Ältere Häuser erfordern kostspielige Reparaturen an Dach, Heizung oder Fenstern, die mit der monatlichen Rente kaum zu stemmen sind.
Ein Immobilienverkauf im Alter bedeutet keinen Verlust von Heimat, sondern den Gewinn neuer Lebensqualität, Selbstbestimmung und finanzieller Sicherheit. Ob Sie den Verkaufserlös nutzen, um das Leben im Ruhestand in vollen Zügen zu genießen, die Enkelkinder zu unterstützen oder in ein barrierefreies Domizil umzuziehen: Wir begleiten Sie behutsam bei jedem Schritt.
Wir lassen Sie nicht allein. Unser Begleitservice für Eigentümer im Ruhestand umfasst:
Immer mehr ältere Eigentümer entscheiden sich bewusst für einen Neuanfang: Sie verkaufen das zu groß gewordene Haus und ziehen in eine moderne, barrierefreie Eigentumswohnung mit Aufzug, bodengleicher Dusche und sonnigem Balkon – beispielsweise im Erlanger Röthelheimpark oder Zentrumsnähe.
Wir koordinieren diesen Übergang synchron: Wir finden Ihre neue seniorengerechte Wunschwohnung und stimmen den Verkaufszeitpunkt Ihres Hauses so ab, dass Sie nur einmal umziehen müssen und zu keinem Zeitpunkt ohne Dach über dem Kopf dastehen. Vom Verkaufserlös bleibt meist ein stattliches Vermögenspolster übrig, das Ihnen Reisen ermöglicht oder den Kindern als vorweggenommenes Erbe zugutekommt.
Für Senioren, die ihr Eigenheim verkaufen möchten, aber nicht sofort umziehen wollen, bieten moderne Verkaufsmodelle hervorragende Alternativen. Das bekannteste Instrument ist das lebenslange Wohnungsrecht nach § 1093 BGB oder der umfassende Nießbrauch (§ 1030 BGB), die erstrangig im Grundbuch abgesichert werden. Beim Nießbrauch behalten Sie sogar das Recht, die Immobilie im Pflegefall weiterzuvermieten und die Mieteinnahmen zur Finanzierung eines Pflegeplatzes zu nutzen.
Eine weitere beliebte Option ist der klassische Verkauf mit Rückmietvertrag: Sie verkaufen Ihre Immobilie zum vollen aktuellen Marktwert, erhalten das Kapital sofort ausgezahlt und mieten das Haus oder die Wohnung zu fairen, vertraglich festgeschriebenen Konditionen zurück. Dadurch entfallen auf einen Schlag alle Instandhaltungspflichten und Kosten für Dach- oder Heizungssanierungen, während Sie in Ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können.
Auf dem Markt für Immobilienverrentung gibt es heute eine Vielzahl von Anbietern und Modellen. Als unabhängiger Immobilienmakler in Erlangen analysieren wir objektiv, welches Modell für Ihre persönliche Lebensplanung den größten Nutzen und die höchste Sicherheit bietet:
Sie verkaufen die Immobilie an einen privaten Kapitalanleger oder eine Stiftung. Sie erhalten den vollen bereinigten Kaufpreis sofort als steuerfreie Einmalzahlung auf Ihr Konto. Das Wohnrecht oder der Nießbrauch wird an erster Stelle im Grundbuch eingetragen. Dies ist das bewährteste und rechtssicherste Modell in Deutschland.
Statt einer Einmalzahlung erhalten Sie eine lebenslange monatliche Zusatzrente. Der Vorteil: Planbare Liquidität bis ins hohe Alter. Der Nachteil: Stirbt der Berechtigte früh, profitiert primär der Käufer, sofern keine Mindestrenten-Garantiezeit für die Erben vereinbart wurde.
Hierbei verkaufen Sie bis zu 50 Prozent Ihres Hauses an ein gewerbliches Unternehmen. Sie erhalten sofort Kapital, müssen jedoch für den verkauften Anteil ein monatliches Nutzungsentgelt (oft 3 bis 5 Prozent p. a.) zahlen. Zudem fallen beim späteren Gesamtverkauf erhebliche Durchführungsentgelte an. Wir raten Senioren hier zu höchster Vorsicht und prüfen die Vertragsklauseln detailliert mit Ihnen durch.
Ein zentraler Beweggrund für den Immobilienverkauf im Ruhestand ist die verlässliche Vorsorge für spätere Pflegebedürfnisse. Steigende Kosten für ambulante Pflegedienste oder ein Appartement im betreuten Wohnen in Erlangen lassen sich selten allein aus den gesetzlichen Rentenbezügen decken. Wer rechtzeitig handelt und das im Eigenheim gebundene Vermögen freisetzt, gewinnt absolute finanzielle Unabhängigkeit und entlastet seine Kinder.
Entscheiden Sie sich für das Nießbrauchmodell, behalten Sie sogar das Recht, die Immobilie im Pflegefall zu vermieten und die Mieterträge selbst zu beziehen. Wir beraten Sie und Ihre Familie mit höchstem Feingefühl und erarbeiten die für Sie maßgeschneiderte Lösung. Gemeinsam mit erfahrenen Erlanger Notaren stellen wir sicher, dass alle Klauseln für Wohnrecht, Rückmietung und Haftungsbefreiung unanfechtbar formuliert werden. So genießen Sie Ihren wohlverdienten Lebensabend in voller Ruhe, Würde und finanzieller Unabhängigkeit. Vereinbaren Sie jederzeit gerne ein unverbindliches und vertrauliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro im Herzen von Erlangen.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die ältere Eigentümer und ihre Familien beim Thema Wohnen im Alter und Immobilienverkauf in Erlangen bewegen. Wir begleiten Sie mit Herz, Respekt und maximaler juristischer Sicherheit.
Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB berechtigt Sie ausschließlich dazu, das Gebäude oder Teile davon selbst zu bewohnen. Ein Nießbrauchrecht nach § 1030 BGB geht weiter: Es erlaubt Ihnen auch die wirtschaftliche Nutzung (Fruchtziehung). Sollten Sie später in eine Seniorenresidenz umziehen, dürfen Sie das Haus vermieten und die Mieterträge selbst behalten.
Bei einem Verkauf mit Rückmietvertrag übernimmt der Erwerber als neuer Vermieter sämtliche Kosten für Dach, Fassade, Heizung und substanzielle Reparaturen. Sie zahlen lediglich die vereinbarte Miete und laufende Betriebskosten wie Heizung und Wasser.
Sehr sicher. Das Wohnungsrecht wird an erster Rangstelle in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Es bleibt selbst dann bestehen, wenn der neue Eigentümer die Immobilie weiterverkauft oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Ja, im Rahmen der gesetzlichen Schenkungssteuer-Freibeträge: Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Durch den rechtzeitigen Verkauf können Sie Ihre Kinder beim Immobilienerwerb unterstützen.
Der Kapitalwert des Wohnrechts berechnet sich aus der fiktiven Jahreskaltmiete multipliziert mit einem Vervielfältiger, der sich nach der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten (Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes) richtet. Dieser Betrag wird vom Kaufpreis abgezogen.
Beim Wohnungsrecht erlischt das Nutzungsrecht, wenn Sie dauerhaft in ein Pflegeheim umziehen (sofern keine anderslautende Regelung getroffen wurde). Beim Nießbrauch können Sie das Haus vermieten und die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Heimplatzes nutzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation oder möchten Sie eine erste Marktwertschätzung? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir behandeln Ihr Anliegen diskret und persönlich.
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